In der Ansparphase
Innerhalb des geförderten Altersvorsorgevertrags werden Erträge nicht wie in einem normalen Depot laufend besteuert. Dadurch kann das Kapital zunächst weiterarbeiten.
In der Auszahlungsphase
Die späteren Leistungen werden als steuerpflichtiges Einkommen nach den dann geltenden Regeln berücksichtigt. Die Steuer entfällt also nicht – sie wird zeitlich nach hinten verschoben.