Die wichtige Haltedauer
Wird physisches Gold nach mehr als einem Jahr Haltedauer verkauft, ist ein privater Veräußerungsgewinn nach der derzeitigen Rechtslage grundsätzlich nicht nach § 23 EStG steuerpflichtig.
Vorher kann es anders aussehen
Bei kürzerer Haltedauer können Gewinne steuerlich relevant sein. Für die konkrete Besteuerung kommt es auf den Einzelfall an.