RenditeRitter
Fachbegriff ohne Fachchinesisch

Teilfreistellung – ein Teil der Fondserträge bleibt außen vor

Bei bestimmten Investmentfonds wird nur ein Teil der Erträge steuerlich angesetzt. Wie hoch die Teilfreistellung ist, hängt vom Fondstyp und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Warum gibt es sie?

Die Teilfreistellung gleicht pauschal steuerliche Vorbelastungen auf Fondsebene aus.

Nicht jeder Fonds ist gleich

Aktienfonds, Mischfonds und Immobilienfonds können unterschiedliche Teilfreistellungen haben. Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen des jeweiligen Fonds.

Im RenditeRitter

Die Teilfreistellung wird ETF-spezifisch aus den Stammdaten berücksichtigt.