Warum gibt es sie?
Die Teilfreistellung gleicht pauschal steuerliche Vorbelastungen auf Fondsebene aus.
Nicht jeder Fonds ist gleich
Aktienfonds, Mischfonds und Immobilienfonds können unterschiedliche Teilfreistellungen haben. Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen des jeweiligen Fonds.
Im RenditeRitter
Die Teilfreistellung wird ETF-spezifisch aus den Stammdaten berücksichtigt.