Die Idee dahinter
Der Gesetzgeber möchte auch bei thesaurierenden Fonds einen Mindestteil der Wertentwicklung laufend steuerlich erfassen. Dafür wird auf Basis gesetzlicher Regeln ein fiktiver Ertrag ermittelt.
Nicht doppelt besteuern
Bereits versteuerte Vorabpauschalen werden bei einer späteren Veräußerung berücksichtigt. Sie sollen denselben Gewinn nicht ein zweites Mal belasten.
Im RenditeRitter
Die Direktanlage berücksichtigt die Vorabpauschale modellhaft mit Basiszins, Teilfreistellung und verfügbarem Sparer-Pauschbetrag.