Was bedeutet 12/62?
Vereinfacht gesagt müssen für die steuerliche Begünstigung bei einer Kapitalauszahlung zwei Voraussetzungen zusammenkommen: Der Vertrag muss mindestens zwölf Jahre bestanden haben und die Auszahlung darf grundsätzlich erst nach Vollendung des 62. Lebensjahres erfolgen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird bei begünstigten Verträgen nicht der gesamte Ertrag der normalen Besteuerung unterworfen.
Was hat das mit dem Halbeinkünfteverfahren zu tun?
Bei einer begünstigten Kapitalauszahlung kann – vereinfacht dargestellt und abhängig vom konkreten Vertrag – nur ein Teil des steuerlich relevanten Ertrags mit dem persönlichen Einkommensteuersatz angesetzt werden. Im RenditeRitter wird diese Wirkung als Halbeinkünfteverfahren modelliert. Weitere steuerliche Besonderheiten wie Teilfreistellungen können je nach Fondsart zusätzlich eine Rolle spielen.
Warum kann der RenditeRitter den Vorteil trotzdem anzeigen?
Für einen reinen Vergleich kann es sinnvoll sein, die steuerliche Begünstigung bewusst als Annahme einzuschalten, obwohl der gewählte historische Zeitraum die 12/62-Voraussetzungen nicht erfüllt. So lässt sich sehen, wie das Ergebnis unter dieser Annahme aussehen würde. Die gesetzlichen Voraussetzungen werden dadurch natürlich nicht erfüllt – deshalb kennzeichnet der RenditeRitter diesen Fall auf der Ergebnisseite ausdrücklich.
Worauf sollten Sie in der Praxis achten?
Ob ein konkreter Vertrag steuerlich begünstigt ist, hängt von den tatsächlichen Vertragsdaten und der geltenden Rechtslage ab. Die Darstellung im RenditeRitter ist eine Modellrechnung und keine Steuerberatung. Für eine verbindliche Beurteilung sollten die Bedingungen des konkreten Vertrags geprüft werden.
Vom Wissen zur eigenen Simulation
Theorie ist hilfreich – spannender wird es mit den eigenen Zahlen. Wählen Sie Sparrate, Startjahr und Ihr ETF-/Fondsportfolio und sehen Sie, wie sich unterschiedliche Sparformen unter denselben historischen Marktbedingungen entwickelt hätten.